TIPPS und TRICKS




Gefahren   (Zur Gliederung)

Links zu Auszügen aus www.faltbootbasteln.de sind mit dem Signet polyboot gekennzeichnet (siehe auch verlinkte Homepages).


Wasserhindernis   (Zur Gliederung)
  • Eine üble Gefahr stellen Hindernisse im Wasser dar, weil das Wasser vielleicht schneller strömt, als man das Boot steuern kann, und dadurch Fahrfehler entstehen können.
    Wird mit der Strömung gefahren, ist vorallem bei flachen Gewässern auf Äste, Steine und andere hauptsächlich scharfkantige Fremdkörper polyboot zu achten, die der Bootshaut schaden könnten. Wer hier nicht Obacht walten läßt, kann solche Fließe als Endstation betrachten.
    Ebenso können bei Fließgewässern aus dem Wasser ragende Gegenstände zur Gefahr werden, wenn das Boot havariert polyboot oder falsch gesteuert polyboot wird.


  • Sturm   (Zur Gliederung)
  • Kommt Wind nicht von Achtern, ist er höchstens lästig.
    Sturm stellt im Zusammenhang mit dem Faltboot eine potentielle Gefahr für Leib, Leben und Material dar, weil er größtenteils das Wasser zu hohen Wellen aufpeitscht. Kreuzt man diese Wellen, können diese durchaus über das Boot schlagen, ohne es zu gefährden.
    Verlaufen die Wellen parallel zur Fahrtrichtung, sollten sie den Süllrand nicht erreichen können, ansonsten ist Kreuzen die einzige Rettung vor größerer Gefahr.
    Nicht unterschätzt werden sollte die Gefahr von Winden an Land, die vorallem leichten Booten schaden können (siehe hier polyboot).


  • Gewitter   (Zur Gliederung)
  • Diese gewaltige Naturerscheinung ist im Boot nicht gerade ein Genuß.
    Schlägt der Blitz ins Wasser ein, sind die Spannungsabfälle über die Bootslänge nicht zu unterschätzen.
    Kündigt sich ein Gewitter über einem See an, ist es ratsam, umgehend ein schützendes Ufer zu suchen, denn auf dem See ist das Boot, genauer beschrieben die Crew, der höchste Punkt, den sich der Blitz suchen könnte.
    Flüsse, umgeben von Hochwald, stellen kaum eine Gefahr dar.


  • Alkohol   (Zur Gliederung)
  • Dem Bootsführer ist der Genuß von Alkohol wie auch dem Kraftfahrer untersagt.
    Im Widerspruch dazu feiern Wasserwanderer gern und frönen dabei mehr oder weniger den Prozenten. Die Wasserschutzpolizei scheint das argwöhnisch zu dulden, weil Wasserwanderer sich langsam fortbewegen. Die Beherrschung des Bootes sollte aber immer noch gewährleistet sein, das gebietet eigentlich schon die Abwendung von Gefahren, die unverhofft auftreten können.
    Jedenfalls wird keine Sportbootversicherung Schäden begleichen, die unter "Alfluß von Einkohol" entstanden.
     


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